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Erforderliche Voraussetzungen für die Privatpilotenlizenz Mindestalter zum Beginn der Ausbildung: 16 Jahre Mindestalter zum Erlangen der Lizenz: 17 Jahre Tauglichkeitszeugnis: Klasse II Gültigkeit: - bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate - bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate - ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate Praktische Ausbildung: Mind. 45 Flugstunden, darin enthalten: mind. 25 Stunden mit Lehrer, mind. 10 Stunden Solo, davon mind. 5 Stunden Solo-Überland. Theoretische Ausbildung: ca. 85 Stunden in den Fächern: Navigation, Meteorologie, Verhalten, Aerodynamik, allgemeine Flugzeugkenntnisse (Technik), Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen. Zusätzlicher Unterricht: Sprechfunkverkehr. Der Theorieunterricht wird normalerweise bei entsprechenden Anbietern in 14-tägigen Vollzeitlehrgängen absolviert Erleichterungen: Inhaber einer Lizenz für Hubschrauber, aerodyn. gesteuerte Ultraleicht, Segelflugzeuge oder Motorsegler können 10 % ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot, jedoch nicht mehr als 10 Stunden, für eine PPL (A) anrechnen lassen. Prüfung: Theorie und Praxis Gültigkeit/Verlängerung Die Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt. Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt. Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Lizenz oder Berechtigung nur dann ausüben, wenn er die entsprechenden Anforderungen der JAR-FCL erfüllt. (Flugerfahrung innerhalb der letzten 24 Monate 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer). Nachtflugqualifikation Für die Durchführung von Flügen bei Nacht sind mindestens 5 zusätzliche Stunden auf Flugzeugen bei Nacht durchzuführen, davon drei Stunden mit Fluglehrer (mit min. 1 Stunde Überlandnavigation) sowie 5 Alleinstarts- und Landungen. Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen. Erforderliche Unterlagen für die Privatpilotenlizenz - Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II - (Eine Liste mit Fliegerärzten ist beim Verein erhältlich)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg (Rathaus, Stadt-Gemeindeverwaltung)
- Polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden, Belegart 0 oder P) (Rathaus, Stadt- Gemeindeverwaltung)
- Teilnahmenachweis an einem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort (DRK/Kopie Führerschein)
- Kopie Reisepass oder Personalausweis, aktuelles Paßfoto
Funksprechzeugnis/Theorieunterricht: BZF I / BZF II je nach Sprachkenntnissen, ca. 1 Woche Theorie mit anschließender Prüfung Laufend BZF I und II Theorie Schulung, laufend PPL-A Theorieschule, Prüfungstermine im Anschluss an die Theorie. Versicherungen Unsere Schulflugzeuge sind nach den gesetzlichen Vorschriften versichert. Lassen Sie sich dies bei Beginn der Ausbildung erklären. Ausbildungsleiter: Gerald Hüfner Unterstützt von erfahrenen Fluglehrern mit zum Teil mehr als 4.000 Flugstunden.
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