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Erforderliche Voraussetzungen für die Privatpilotenlizenz

Mindestalter zum Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
Mindestalter zum Erlangen der Lizenz: 17 Jahre

Tauglichkeitszeugnis: Klasse II
Gültigkeit:
- bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
- bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate
- ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate

Praktische Ausbildung:

Mind. 45 Flugstunden, darin enthalten:
mind. 25 Stunden mit Lehrer, mind. 10 Stunden Solo, davon mind. 5 Stunden Solo-Überland.

Theoretische Ausbildung:

ca. 85 Stunden in den Fächern:
Navigation, Meteorologie, Verhalten, Aerodynamik, allgemeine Flugzeugkenntnisse (Technik), Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen.
Zusätzlicher Unterricht: Sprechfunkverkehr.
Der Theorieunterricht wird normalerweise bei entsprechenden Anbietern in 14-tägigen Vollzeitlehrgängen absolviert

Erleichterungen:
Inhaber einer Lizenz für Hubschrauber, aerodyn. gesteuerte Ultraleicht, Segelflugzeuge oder Motorsegler können 10 % ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot, jedoch nicht mehr als 10 Stunden, für eine PPL (A) anrechnen lassen.

Prüfung:
Theorie und Praxis

Gültigkeit/Verlängerung
Die Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt.
Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt.
Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Lizenz oder Berechtigung nur dann ausüben, wenn er die entsprechenden Anforderungen der JAR-FCL erfüllt. (Flugerfahrung innerhalb der letzten 24 Monate 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer).

Nachtflugqualifikation
Für die Durchführung von Flügen bei Nacht sind mindestens 5 zusätzliche Stunden auf Flugzeugen bei Nacht durchzuführen, davon drei Stunden mit Fluglehrer (mit min. 1 Stunde Überlandnavigation) sowie 5 Alleinstarts- und Landungen. Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen.

Erforderliche Unterlagen für die Privatpilotenlizenz

  1. Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II - (Eine Liste mit Fliegerärzten ist beim Verein erhältlich)
  2. Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg (Rathaus, Stadt-Gemeindeverwaltung)
  3. Polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden, Belegart 0 oder P) (Rathaus, Stadt- Gemeindeverwaltung)
  4. Teilnahmenachweis an einem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort (DRK/Kopie Führerschein)
  5. Kopie Reisepass oder Personalausweis, aktuelles Paßfoto

Funksprechzeugnis/Theorieunterricht:
BZF I / BZF II je nach Sprachkenntnissen, ca. 1 Woche Theorie mit anschließender Prüfung
Laufend BZF I und II Theorie Schulung, laufend PPL-A Theorieschule, Prüfungstermine im Anschluss an die Theorie.

Versicherungen
Unsere Schulflugzeuge sind nach den gesetzlichen Vorschriften versichert. Lassen Sie sich dies bei Beginn der Ausbildung erklären.

Ausbildungsleiter: Gerald Hüfner
Unterstützt von erfahrenen Fluglehrern mit zum Teil mehr als 4.000 Flugstunden.